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Was gibt es Neues in Burghausen? |
I. Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Burghausen hat in seiner Sitzung am 10.01.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69f für o.g. Bereich, mit den in der Planzeichnung enthaltenen Festsetzungen sowie der Begründung, gebilligt.
Der Bebauungsplan Nr. 69f wird im beschleunigten Verfahren, gemäß § 13a BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69f, mit Begründung, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
24. JANUAR 2018 MIT 26. FEBRUAR 2018
in der Bauverwaltung, Rathaus, Stadtplatz 112, 3. Stock, Zimmer 305, öffentlich ausgelegt.
Dienststunden: | |
Montag bis Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 69f, inkl. der Begründung, kann zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Burghausen unter www.burghausen.de eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der genannten Frist im Rathaus, Bauverwaltung, Stadtplatz 112, 84489 Burghausen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Begründung BP 69f 10.01.2018
Entwurf_zum_Bebauungsplan Nr. 69f 10.01.2018
STADT BURGHAUSEN i. V.
Christa Seemann
Zweite Bürgermeisterin