Aktuelles
Was gibt es Neues in Burghausen? |
I. Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Burghausen hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 65a für o.g. Bereich, mit den in der Planzeichnung enthaltenen Festsetzungen, der Begründung, einer Baugrunduntersuchung des Ingenieurbüros IGEWA GmbH vom 09.05.2018, einer Beurteilung der auf das Bauvorhaben einwirkenden Geräuschbelastung vom 14.08.2018, einer Kurzdokumentation zur Gebäudekontrolle auf Fledermäuse/Gebäudebrüter vom 10.11.2018 und einem lichttechnischen Gutachten vom 10.12.2018 gebilligt.
Der Bebauungsplan Nr. 65a wird im beschleunigten Verfahren, gemäß § 13a BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 65a, mit Begründung, den o.g. Gutachten und Berichten sowie der bereits vorliegenden Bodenuntersuchung der Dr. Blasy – Dr. Busse GmbH vom 16.04.1991, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
28. DEZEMBER 2018 MIT 28. JANUAR 2019
in der Bauverwaltung, Rathaus, Stadtplatz 112, 3. Stock, Zimmer 305, öffentlich ausgelegt.
Dienststunden: | |
Montag bis Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 65a, inkl. der Begründung und sämtlichen o.g. Gutachten und Berichten kann zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Burghausen unter www.burghausen.de eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der genannten Frist im Rathaus, Bauverwaltung, Stadtplatz 112, 84489 Burghausen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Baugrunduntersuchung
Bebauungsplanentwurf_Nr_65a_2018-12-19
Begründung_BP_65a_2018-12-19
Bodenuntersuchung
Gebäudekontrolle
Lärmschutzberechnung
Lichttechnisches_Gutachten
STADT BURGHAUSEN i. V.
Christa Seemann
Zweite Bürgermeisterin