Aktuelles
Was gibt es Neues in Burghausen? |
I. Bekanntmachung
Einziehung (Art. 8 BayStrWG):
Die Stadt Burghausen beabsichtigt, den in der Stadt Burghausen, Landkreis Altötting, liegenden beschränkt-öffentlichen Fußweg im Bereich der Passage zur Mautnerstraße mit Wirkung zum 01.08.2019 mit einer Länge von rd. 15 m einzuziehen.
Die Einziehung betrifft die Grundstücksteilfläche Flst.-Nr. 305, Gemarkung Burghausen
Grund der Einziehung:
Der Eigentümer des Grundstücks und des darauf befindlichen Gebäudes beantragt eine Nutzungsänderung der Räumlichkeiten und zur besseren Nutzung eine Schließung der Passage.
Durch die geplante Bebauung verliert der Weg in der Passage jegliche Verkehrsbedeutung.
Der eingezogene Weg beginnt an der südlichen Gebäudefront Mautnerstraße 266 - 268 und
endet an der Mautnerstraße - (im beiliegendem Lageplan grün gekennzeichnet).
Neuwidmung (Art. 6 BayStrWG)
Der in der Stadt Burghausen, Landkreis Altötting, auf den Grundstücken Flst.-Nr. 305/1-T und 305/11, Gemarkung Burghausen, liegende Fußweg von der Südseite des Anwesens Mautnerstraße 258 in Richtung Mautnerstraße mit Wirkung zum 01.08.2019 zu einem beschränkt-öffentlichen Weg (Fußweg) gewidmet (31 m) und wird Bestandteil des Fuchswirtgassls.
Grund der Widmung:
Umlegung aufgrund der Schließung der vorgenannten Passage.
Der gewidmete Fußweg beginnt an der Südseite des Anwesens Mautnerstraße 258 und
endet an der Mautnerstraße
– lt. beil. Lageplan orange dargestellt
Die Gesamtlänge des Fuchswirtgaßls beträgt trotz der geänderten Wegeführung eine Länge von 77 m.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Burghausen.
Dies wird in der Zeit vom
22. Februar 2019 mit 25. März 2019
öffentlich bekannt gemacht.
Die Unterlagen liegen in der Bauverwaltung, Rathaus, 3. Stock, Zimmer 301, zur Einsicht aus.
Dienststunden: | |
Montag bis Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
STADT BURGHAUSEN
HANS STEINDL
ERSTER BÜRGERMEISTER