Aktuelles
Was gibt es Neues in Burghausen? |
I. Bekanntmachung
Der in der Stadt Burghausen, Landkreis Altötting, zum Bräugartl gehörende Weg vom Treidelweg an der Salzach bzw. von der neuen Brücke zur Karl-Stechele-Straße auf dem Grundstück Flst.-Nr. 735/2 wird mit Wirkung zum 01. August 2019 zu einem beschränkt-öffentlichen Weg (Fußweg) gewidmet (0,104 m).
Der gewidmete Fußweg beginnt
a) kurz vor der Neuen Brücke (km 0,00) bzw. b) Treidelweg an der Salzach (km 0,64) bzw.
und
endet südlich der Karl-Stechele-Straße (km 0,104)
– lt. beil. Lageplan
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Burghausen.
Die Widmung wird in der Zeit vom17. Juni mit 16. Juli 2019öffentlich bekannt gemacht.
Die Unterlagen liegen in der Bauverwaltung, Rathaus, 3. Stock, Zimmer 301, zur Einsicht aus.
Dienststunden: | |
Montag bis Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München in 80335 München, Postanschrift: Postfach 20 05 43, Hausanschrift: Bayerstraße 30, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form, erhoben werden.
Hinweis:
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Stadt Burghausen
Hans Steindl
Erster Bürgermeister