Aktuelles
Was gibt es Neues in Burghausen? |
I. B e k a n n t m a c h u n g Widmung
Emil-Nolde-Straße Nr. 264
Die in der Stadt Burghausen, Landkreis Altötting, liegende „Emil-Nolde-Straße“ (314 m) wird mit Wirkung vom 01.06.2019 zur Ortsstraße gewidmet.
Grund der Widmung:
Im Jahr 2019 wurde die „Emil-Nolde-Straße“ neu gebaut. Der Straßenzug bildet zwei Teilstrecken
- Burgkirchener Straße (km 0,000) bis Grundstück Flst.-Nr. 2208/145, Gemarkung Burghausen, (km 0,206)
- Grundstück Flst.-Nr. 2208/145, Gemarkung Burghausen, (km 0,206) bis Gemeindegrenze zu Mehring zwischen Grundstücken Flst.-Nr. 2208/146 und 2208/147, Gemarkung Burghausen (km 0,314) bis
Erich-Heckel-Straße Nr. 265
Die in der Stadt Burghausen, Landkreis Altötting, liegende „Erich-Heckel-Straße“ (128 m) wird mit Wirkung vom 01.06.2019 zur Ortsstraße gewidmet.
Grund der Widmung:
Im Jahr 2019 wurde die „Erich-Heckel-Straße“ neu gebaut.
Die gewidmete Teilstrecke beginnt an der Gemeindegrenze zu Mehring bei km 0,000 und endet an der Emil-Nolde-Straße bei km 0,128 (siehe beil. Lageplan).
Frida-Kahlo-Straße Nr. 266
Die in der Stadt Burghausen, Landkreis Altötting, liegende „Frida-Kahlo-Straße“ (136 m) wird mit Wirkung vom 01.06.2019 zur Ortsstraße gewidmet.
Grund der Widmung:
Im Jahr 2019 wurde die „Frida-Kahlo-Straße“ neu gebaut.
Die gewidmete Teilstrecke beginnt östlich Grundstück Flst,-Nr. 2212/1, Gemarkung Burghausen bei km 0,000 und endet an der Emil-Nolde-Straße bei km 0,136 (siehe beil. Lageplan).
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Burghausen.
Die Widmung wird in der Zeit vom
26. April mit 27. Mai 2019
öffentlich bekannt gemacht.
Die Unterlagen liegen in der Bauverwaltung, Rathaus, 3. Stock, Zimmer 301, zur Einsicht aus.
Dienststunden: | |
Montag bis Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München in 80335 München, Postanschrift: Postfach 20 05 43, Hausanschrift: Bayerstraße 30, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form, erhoben werden.
Hinweis:
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
STADT BURGHAUSEN
HANS STEINDL
ERSTER BÜRGERMEISTER