Aktuelles
Was gibt es Neues in Burghausen? |
I. B e k a n n t m a c h u n g
Der Gehweg entlang der Tittmoninger Straße vor dem Grundstück Flst.-Nr. 353/6, Gemarkung Burghausen, auf dem Grundstück Flst.-Nrn. 355/2, Gemarkung Burghausen, wird ab Flst.-Nr. 735/4, Gemarkung Burghausen bis zur Einmündung der Karl-Stechele-Straße bei Grundstück Flst.-Nr. 733/1, Gemarkung Burghausen, mit einer Länge von 66 m als mit Wirkung zum 01.01.2022 als beschränkt-öffentlicher Weg (Gehweg) gewidmet.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Burghausen.
Die Widmung wird in der Zeit vom
29. November mit 29. Dezember 2021
öffentlich bekannt gemacht.
Dienststunden: | |
Montag bis Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München in 80335 München, Postanschrift: Postfach 20 05 43, Hausanschrift: Bayerstraße 30, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form, erhoben werden.
Hinweis:
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
STADT BURGHAUSEN
Florian Schneider
Erster Bürgermeister