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Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Burghausen hat in seiner Sitzung am 19.07.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 59a mit der Begründung für o. g. Bereich gebilligt. Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 02.08.2017 mit 04.09.2017. Mit Schreiben vom 18.09.2017 forderte die Untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Altötting die Ermittlung der Lärmimmissionen nach RLS-90. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde hinsichtlich der immissionsschützenden Festsetzungen geändert. Außerdem wurde der tatsächliche Verlauf der öffentlichen Verkehrsfläche (Unghauser Straße) im Planteil dargestellt. Der geänderte Entwurf des Bauleitplanes wird erneut ausgelegt.
Der Bebauungsplan Nr. 59a wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der aktuelle Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 59a in der Fassung vom 16.11.2017 mit Begründung und schalltechnischer Untersuchung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom
28. November 2017 mit 15. Dezember 2017
in der Bauverwaltung, Rathaus, Stadtplatz 112, 3. Stock, Zimmer 305, öffentlich ausgelegt.
Dienststunden:
Montag bis Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 59a, die Begründung sowie die schalltechnische Untersuchung können unter folgendem Link eingesehen werden:
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist im Rathaus, Bauverwaltung, Stadtplatz 112, 84489 Burghausen gemäß §4a Abs. 3 BauGB nur noch zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen und Festsetzungen vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.