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Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Burghausen hat in seiner Sitzung am 18.07.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 101 mit der Begründung für den Bereich Ohmstraße (nördlich), Jägerweg, Schießplatzweg, Jahnweg, Liebigstraße, Marktler Straße Hs. Nrn.: 68-90, Rungeweg gebilligt. Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 31.07.2018 mit 31.08.2018. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde, durch den Wegfall einer planerischen Gebietsfestsetzung, anschließend geändert. Der geänderte Entwurf des Bauleitplanes wird somit erneut verkürzt ausgelegt. Dies beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung vom 10.10.2018.
Der aktuelle Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 101 in der Fassung vom 10.10.2018 mit Begründung, sowie ein Gutachten zur Ermittlung der angemessenen Sicherheitsabstände zu den Betriebsbereichen der Wacker Chemie AG nach Leitfaden KAS 18 vom November 2016 werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom
25. OKTOBER 2018 MIT 16. NOVEMBER 2018
in der Bauverwaltung, Rathaus, Stadtplatz 112, 3. Stock, Zimmer 305, erneut öffentlich ausgelegt.
Dienststunden:
Montag bis Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr |
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Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Unterlagen:
- Bebauungsplanentwurf
- Begründung
- Gutachten zur Ermittlung der angemessenen Sicherheitsabstände zu den Betriebsbereichen der Wacker Chemie AG nach Leitfaden KAS 18 vom November 2016
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist im Rathaus, Bauverwaltung, Stadtplatz 112, 84489 Burghausen, gemäß §4a Abs. 3 BauGB nur noch zu den geänderten Teilen und Festsetzungen vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.