Aktuelles
Was gibt es Neues in Burghausen? |
Bekanntmachung
Die Stadt Burghausen hat die Absicht, Teilflächen (Parkbuchten) entlang der Bachstraße mit rd. 89 m², einzuziehen.
Die Einziehung betrifft die Grundstücksteilfläche Flst.-Nr. 2288/76, Gemarkung Burghausen.
Die Stadt Burghausen verpachtet lt. Pachtvertrag vom 06.11.2018 die Teilflächen von rd. 89 m² aus dem Grundstück Flst.-Nr. 2288/76, Gemarkung Burghausen, zur Erfüllung der sich für die Pächterin aus der Errichtung des Geschosswohnungsbaus „Wohnen am Stadtpark“ an der Bachstraße 31-33 ergebenden Stellplatzverpflichtung; dadurch verlieren die Parkbuchten als Bestandteil der öffentlichen Straße jegliche Verkehrsbedeutung.
Bei den einzuziehenden Flächen handelt es sich um die vorhandenen Längsparkbuchten der Bachstraße auf Höhe des Grundstücks Flst.-Nr. 2290, Gemarkung Burghausen (im beiliegendem Lageplan grün gekennzeichnet).
Die Stadt Burghausen ist Träger der Straßenbaulast.
Die Einziehung ist zum 01.01.2021 vorgesehen.
Die Absicht, die Längsparkbuchten, welche bisher Bestandteil der Bachstraße sind, einzuziehen, wird in der Zeit vom
10. Juli mit 10. August 2020
öffentlich bekannt gemacht.
Die Unterlagen liegen im Stadtbau- und Planungsamt, Rathaus, 3. Stock, Zimmer 301, zur Einsicht aus.
Dienststunden: | |
Montag bis Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München in 80335 München, Postanschrift: Postfach 20 05 43, Hausanschrift: Bayerstraße 30, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form, erhoben werden.
Hinweis:
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
STADT BURGHAUSEN
Florian Schneider
Erster Bürgermeister