Rathaus Schild Eingang Foto köx

Allgemeine Informationen

Das Burghauser Stadtsteueramt verwaltet alle Gemeindesteuern wie Gewerbesteuer, Grundsteuer und Hundesteuer.

Grundsteuer
Die Stadt setzt nach der Feststellung des Einheitswerts und des Grundsteuermessbetrags durch das zuständige Finanzamt Burghausen die Grundsteuer fest. Der Hebesatz beträgt für die Grundsteuer A und Grundsteuer B jeweils 300 Prozent.

Die Grundsteuer ist in der Regel zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags fällig am

  • 15.02.
  • 15.05.
  • 15.08.
  • 15.11.

Sie können auch einen Antrag auf Jahreszahlung zum 01.07. des laufenden Jahres stellen. Die Antragsfrist dafür läuft bis zum 30.09. des Vorjahres.

Gewerbesteuer

Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage (Gewerbesteuermessbetrag) erfolgt durch das jeweils zuständige Finanzamt.
Die zu zahlende Gewerbesteuer erhebt die zuständige Gemeinde beziehungsweise Stadt. Auf den Steuermessbetrag wendet die jeweilige Gemeinde oder Stadt ihren Hebesatz an und ermittelt so die festzusetzende Gewerbesteuer. Der Hebesatz der Stadt Burghausen beträgt aktuell 350 Prozent.

Die Fälligkeitstermine sind am

  • 15.02.
  • 15.05.
  • 15.08.
  • 15.11.

Hundesteuer
Besitzer von Hunden, die mehr als vier Monate alt sind, müssen ihr Tier unverzüglich bei der Stadt anmelden. In bestimmten Fällen kann das Burghauser Stadtsteueramt eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung nach Vorlage entsprechender Nachweise gewähren.
Die Abmeldung ist unverzüglich zu veranlassen, wenn der Hund veräußert, entlaufen und verstorben ist beziehungsweise wenn der Hundehalter aus der Stadt weggezogen ist.
Die Hundesteuer beträgt für den Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember:

  • 35 Euro für jeden ersten Hund
  • 70 Euro für jeden weiteren Hund
  • 400 Euro für Hunde, die in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit aufgeführt sind.

Die Hundesteuer wird erstmalig einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer jeweils zum 01.04. eines jeden Jahres ohne weitere Aufforderung für die Folgejahre zu entrichten.

Links und Formulare

Antrag auf Jahreszahlung Grundsteuer: GSt-Jahreszahlung-Antrag für Stpfl

SEPA-Lastschriftmandat

 

Hundesteuer-Satzung finden Sie bei Ortsrecht unter dem Punkt “Finanzen – Steuern – Unternehmen”

Hundesteueranmeldung

Hundesteuerabmeldung

Kontakt

Stadtsteueramt
Stadtplatz 112
1. Stock, Raum 105, 106
Anfahrt/Routenplaner
T. +49 8677 887-104
steueramt@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr