Allgemeine Informationen

Soll ein Kinderreisepass beantragt werden, muss mindestens ein Elternteil mit dem Kind persönlich im Burghauser Passamt erscheinen.

Kinderreisepässe können nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Kinderreisepässe gelten maximal ein Jahr.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohneramts können Kinderreisepässe verlängern, sofern die Kinderreisepässe das Ablaufdatum noch nicht erreicht haben.

Detaillierte Informationen zu den Daten, Zuständigkeiten, Gebühren, zur Gültigkeitsdauer, zur möglichen Online-Nutzung, Verlust und zum Diebstahl des Kinderreisepasses finden Sie auf dem BMI – Kinderreisepassportal.

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Kontakt

Passamt
Stadtplatz 112
Eingang Stadtplatz 110
Anfahrt/Routenplaner

Nathalie Moosrainer
T. +49 8677 887-162
nathalie.moosrainer@burghausen.de

Marion Ackermann
T. +49 8677 887-160
marion.ackermann@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Erforderliche Unterlagen
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Geburtsurkunde
  • evtl. bisheriges Personaldokument
  • ggf. Einverständniserklärung des weiteren gesetzlichen Vertreters bei Personen unter 16 Jahren bzw. ein Sorgerechtsnachweis
Gebühren

Auf der Seite https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html finden Sie die Gebühren, die bei einer Beantragung eines Kinderreisepasses anfallen.

Links für weitere Informationen