
Allgemeine Informationen
Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Eine Verlängerung und/oder Aktualisierung ist dann nicht mehr möglich (Ausnahme: Wohnort). Auch für Kinder ist dann ein Personalausweise oder Reisepass zu beantragen, sofern eine Ausstellung gewünscht ist.
Informationen zur Abschaffung des Kinderreisepasses finden Sie unter BMI – Reisepass für Kinder (bund.de).
Für weitere Informationen können Sie gerne die Mitarbeiter des Passamts kontaktieren oder ab Januar 2024 die angepassten Informationen auf unserer Website nutzen.
Bis 31. Dezember 2023 gelten folgende Hinweis:
Soll ein Kinderreisepass beantragt werden, muss mindestens ein Elternteil mit dem Kind persönlich im Burghauser Passamt erscheinen.
Kinderreisepässe können nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Kinderreisepässe gelten maximal ein Jahr.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohneramts können Kinderreisepässe verlängern, sofern die Kinderreisepässe das Ablaufdatum noch nicht erreicht haben.
Detaillierte Informationen zu den Daten, Zuständigkeiten, Gebühren, zur Gültigkeitsdauer, zur möglichen Online-Nutzung, Verlust und zum Diebstahl des Kinderreisepasses finden Sie auf dem BMI – Kinderreisepassportal.
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Kontakt
Passamt
Stadtplatz 112
Eingang Stadtplatz 110
Anfahrt/Routenplaner
Nathalie Moosrainer
T. +49 8677 887-162
nathalie.moosrainer@burghausen.de
Marion Gleinser
T. +49 8677 887-160
marion.gleinser@burghausen.de
Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Geburtsurkunde
- evtl. bisheriges Personaldokument
- ggf. Einverständniserklärung des weiteren gesetzlichen Vertreters bei Personen unter 16 Jahren bzw. ein Sorgerechtsnachweis
Auf der Seite https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html finden Sie die Gebühren, die bei einer Beantragung eines Kinderreisepasses anfallen.