Werden Sie oder ein Angehöriger von Ihnen pflegebedürftig, stehen viele Entscheidungen an. Es empfiehlt sich immer, sich ausführlich zu informieren und beraten zu lassen, damit Sie oder Ihr Familienmitglied tatsächlich die Pflege erhält, die notwendig ist.

Grundsätzlich unterscheidet der Pflegebereich zwei Arten von Pflege: die Grundpflege und die Behandlungspflege.

Die Grundpflege umfasst Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu zählen beispielsweise

  • Körperwäsche
  • Mundpflege
  • Haar- und Hautpflege
  • Aus- und Ankleiden
  • Hilfe beim Essen
  • Hilfe bei Bewegung

Die Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen der Krankenversicherung. Diese Leistungen verordnen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Dazu zählen beispielsweise

  • Blutzucker messen
  • Medikamente geben
  • Wunden versorgen
  • Katheder legen und wechseln
  • Kompressionsstrümpfe anziehen
  • Injektionen verabreichen

In Deutschland gibt es verschiedene Arten der Pflege.

Ambulante (häusliche) Pflege

Wer ambulante Pflege beansprucht, wohnt weiterhin in seinem bisherigen Umfeld. Angehörige, Nachbarn, Freunde oder ein professioneller ambulanter Pflegedienst erbringt die notwendigen Pflegeleistungen. Ambulante Pflege lässt sich mit der Tagespflege kombinieren.

Ambulante Pflege können Menschen beanspruchen, die

  • pflegebedürftig sind – unabhängig von ihrem Alter
  • kurzzeitig erkrankt sind
  • chronisch krank sind
  • eine Behinderung haben.

In Burghausen gibt es mehrere Anbieter für ambulante Pflege.

 

Verhinderungspflege

Kann ein pflegebedürftiger Mensch vorübergehend nicht wie gewohnt versorgt werden, kann er eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Einer pflegebedürftigen Patientin oder einem Patienten steht jedes Jahr ein Budget für die Verhinderungspflege von der Pflegeversicherung für die Dauer von bis zu sechs Wochen zu.

Eine Verhinderungspflege können Menschen beanspruchen, die

  • pflegebedürftig sind – unabhängig von ihrem Alter
  • chronisch krank sind
  • eine Behinderung haben.

In Burghausen gibt es mehrere Anbieter, die Verhinderungspflege übernehmen.

 

Tagespflege

Tagespflegeeinrichtungen bieten pflegebedürftigen Menschen tagsüber Hilfe und Unterstützung. Zumeist besuchen pflegebedürftige Menschen die Tagespflege, deren Angehörige nur zeitweise die Pflege übernehmen können. Die Tagespflege entlastet pflegende Angehörige.

Viele Tagespflegeeinrichtungen erweitern ihre Betreuung durch Bewegungs- und Beschäftigungsangebote. Die Absprache, wann eine pflegebedürftige Person die Tagespflege besucht, erfolgt individuell.

Eine Tagespflege können Menschen beanspruchen, die

  • pflegebedürftig sind – unabhängig von ihrem Alter
  • chronisch krank sind
  • eine Behinderung haben.

In Burghausen gibt es mehrere Anbieter, die Tagespflegeangebote machen.

 

Kurzzeitpflege

Für pflegebedürftige Menschen kommt dann eine Kurzzeitpflege in Betracht, wenn sie beispielsweise nach längerer Krankheit noch nicht oder nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Die Kurzzeitpflege bietet sich auch an, wenn die pflegebedürftige Person beispielsweise auf einen Platz in einem Pflegeheim oder einer Rehabilitation wartet. In der Regel organisiert der Soziale Dienst im Krankenhaus pflegebedürftigen Personen einen Kurzzeitpflegeplatz.

Pflegebedürftigen Personen steht jedes Jahr für einen Aufenthalt in einer stationären Einrichtung ein Budget zur Verfügung, das den Zeitraum von maximal acht Wochen Kurzzeitpflege abdeckt.

 

Vollstationäre Pflege

Ist die ambulante oder teilstationäre Pflege keine Option mehr, gibt es noch die Möglichkeit, eine vollstationäre Pflege zu beanspruchen. Neben der pflegerischen Versorgung bieten die Einrichtungen ihren Bewohnerinnen und Bewohnern auch verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten an.

Eine vollstationäre Pflege können Menschen beanspruchen, die

  • pflegebedürftig sind – unabhängig von ihrem Alter
  • chronisch krank sind
  • eine Behinderung haben
  • eine palliative Versorgung benötigen.

Eine ausführliche Beratung rund um das Thema Pflege bietet das Landratsamt Altötting an. Hier gibt es seit einiger Zeit eine zentrale Beratungsstelle.

Kontakt

Landratsamt Altötting
Pflegestützpunkt Altötting
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Jürgen Jordan
T. +49 8671 502235
Irene Brückner
T. +49 8671 502282
Katrin Krumbachner
T. +49 8671 502207
beratung-aoe@bezirk-oberbayern.de
Pflegestützpunkt | Landratsamt Altötting (lra-aoe.de)

 


In der Stadt Burghausen gibt es insgesamt drei Pflegeheime.

Heilig-Geist-Spital
BRK-Senioren
Mautnerstraße 250a
84489 Burghausen
T. +49 8677 9686-0
info@shburghausen.brk.de
www.kvaltoetting.brk.de


AWO Zentrum
Georg-Schenk-Haus
Wackerstraße 20
84489 Burghausen
T. +49 8677 9789-0
www.sz-bur.awo-obb-senioren.de
Kontakt & Anfahrt | AWO-Seniorenzentrum Georg-Schenk-Haus (awo-obb-senioren.de)


Pflegeresidenz Burghausen im ZesS
Krankenhausstraße 14A
84489 Burghausen
T. +49 8677 9162-0
sekretariat@zess-burghausen.de
zess-burghausen.de