Die Stadt Burghausen veröffentlicht laut ihrer Geschäftsordnung amtliche Bekanntmachungen an vier Amtstafeln im Stadtgebiet Burghausen.

Auszug aus der Geschäftsordnung mit den Standorten der Amtstafeln:

§ 36
Art der Bekanntmachung

(1) Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekanntgemacht, dass sie in einem Dienstzimmer der Stadtverwaltung Burghausen zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Amtstafeln der Stadt bekanntgegeben wird. Der Anschlag wird an den Amtstafeln erst angebracht, wenn die Satzung oder Verordnung in einem Dienstzimmer der Stadtverwaltung niedergelegt ist. Er wird an allen Amtstafeln angebracht und frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. Der hiermit betraute Stadtbedienstete nimmt eine Niederschrift auf, aus der sich ergibt, wann er den Anschlag angebracht und wann er ihn wieder abgenommen hat. Die Niederschrift wird zu den Akten genommen. Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere als in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekanntgemacht, so wird hierauf durch Anschlag an allen Amtstafeln hingewiesen.

 

(2) Die Stadt Burghausen unterhält folgende Amtstafeln:

1. am Rathaus, Burghausen, Stadtplatz 112,

2. an der Verbindungsmauer am Wohnhaus Robert-Koch-Straße 11,

3. am Wohnhaus Anton-Riemerschmid-Straße 27/29/31

4. in der Klosterstraße im Stadtteil Raitenhaslach, Ortsteil Scheuerhof