Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für den Bereich Burgkirchener Straße (südlich), Bachstraße (westlich), Gewerbepark Lindach B und Bahnlinie (nördlich) –Im Gewerbepark Lindach D-

I. Bekanntmachung

Das Landratsamt Altötting, SG 51, hat mit Bescheid vom 08.03.2023 die am 15.02.2023 durch den Stadtrat der Stadt Burghausen festgestellte Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierten Landschaftsplan in der Fassung vom 08.02.2023 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus, Stadtplatz 112, Bauverwaltung, 3. Stock, Zimmer 305, während nachfolgender Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Dienststunden:

Montag bis Mittwoch 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr

Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr,

Freitag 08.00 – 12.00 Uhr

Der Flächennutzungsplan, die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung können zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Burghausen unter http://www.burghausen.de eingesehen werden.

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Burghausen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

STADT BURGHAUSEN

Florian Schneider

Erster Bürgermeister

 

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