Vollzug des Baugesetzbuches (§ 13a i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB);
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 79a
für den Bereich Hechenbergstraße (südlich), Immanuel-Kant-Straße (westlich), Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 79;
I. Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Burghausen hat in seiner Sitzung vom 26.04.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79a für o.g. Bereich mit den in der Planzeichnung enthaltenen Festsetzungen und der Begründung gebilligt.
Der Bebauungsplan Nr. 79a wird im beschleunigten Verfahren, gemäß § 13a BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt.
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 79a, die Begründung vom 26.04.2023, ein immissionsschutztechnisches Gutachten des Büros Hoock und Partner vom 23.03.2023, ein Untersuchungsbericht Altlasten vom 27.03.2023 des Büros Schubert+Bauer GmbH, ein Bodengrundgutachten des Büros Schubert+Bauer GmbH vom 10.03.2023 sowie eine Zusammenstellung der umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
11. Mai 2023 mit 12. Juni 2023
in der Bauverwaltung, Rathaus, Stadtplatz 112, 3. Stock, Zimmer 305, öffentlich ausgelegt.
Dienststunden:
Montag bis Mittwoch 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Folgende umweltrelevanten Stellungnahmen sind bisher eingegangen:
Landratsamt Altötting –Sachgebiet 53 – Landschaftspflege:
Festsetzungsvorschläge um die erhöhte Versiegelung zu kompensieren und den Belangen der Grünordnung gerecht zu werden.
Stellungnahmen können während der genannten Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift im Rathaus, Bauverwaltung, Stadtplatz 112, 84489 Burghausen abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.burghausen.de veröffentlicht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Links (bitte klicken):
Begründungsentwurf zum BP Nr. 79a
Untersuchungsbericht Altlasten
Immissionsschutztechnisches Gutachten
STADT BURGHAUSEN
Florian Schneider
Erster Bürgermeister