Vollzug des Baugesetzbuches (§ 13a i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB);
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 79a
für den Bereich Hechenbergstraße (südlich), Immanuel-Kant-Straße (westlich), Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 79;

I. Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Burghausen hat in seiner Sitzung vom 26.04.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79a für o.g. Bereich mit den in der Planzeichnung enthaltenen Festsetzungen und der Begründung gebilligt.

Der Bebauungsplan Nr. 79a wird im beschleunigten Verfahren, gemäß § 13a BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt.

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 79a, die Begründung vom 26.04.2023, ein immissionsschutztechnisches Gutachten des Büros Hoock und Partner vom 23.03.2023, ein Untersuchungsbericht Altlasten vom 27.03.2023 des Büros Schubert+Bauer GmbH, ein Bodengrundgutachten des Büros Schubert+Bauer GmbH vom 10.03.2023 sowie eine Zusammenstellung der umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

11. Mai 2023   mit   12. Juni 2023

in der Bauverwaltung, Rathaus, Stadtplatz 112, 3. Stock, Zimmer 305, öffentlich ausgelegt.

 

Dienststunden:

Montag bis Mittwoch               08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag                                08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag                                        08.00 – 12.00 Uhr

 

Folgende umweltrelevanten Stellungnahmen sind bisher eingegangen:

Landratsamt Altötting –Sachgebiet 53 – Landschaftspflege:

Festsetzungsvorschläge um die erhöhte Versiegelung zu kompensieren und den Belangen der Grünordnung gerecht zu werden.

 

Stellungnahmen können während der genannten Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift im Rathaus, Bauverwaltung, Stadtplatz 112, 84489 Burghausen abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.burghausen.de veröffentlicht.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Links (bitte klicken):

Bebauungsplanentwurf Nr. 79a

Begründungsentwurf zum BP Nr. 79a

Informationen zum Datenschutz

Bekanntmachung

Baugrundgutachten

Untersuchungsbericht Altlasten

Immissionsschutztechnisches Gutachten

umweltbezogene Stellungnahmen

 

STADT BURGHAUSEN

 

Florian Schneider
Erster Bürgermeister