Datenschutz-Info_BP_91b

Burghausen, 27. Februar 2023

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 91b für den Bereich Friedrich-Ebert-Straße (östlich), Stadtpark (westlich), Mehringer Straße (südlich) – Gesamtänderung des Bebauungsplanes Nr. 91a –

I. Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Burghausen hat in seiner Sitzung vom 15.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91b für o.g. Bereich beschlossen.

Der genehmigte Flächennutzungsplan der Stadt Burghausen mit integriertem Landschaftsplan stellt den geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 91b bereits als Wohnbaufläche (W) dar.

Der Eigentümer der Grundstücke an der Friedrich-Ebert-Straße 1/3 und 5/7 beantragt die Aufstockung der darauf befindlichen Gebäude.

Da die geplante Aufstockung die Grundzüge des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 91a berührt, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Im Zuge dieser Änderung soll auch die Möglichkeit einer Aufstockung der ebenfalls im Bebauungsplangebiet Nr. 91a befindlichen Gebäude der BuWoG vorgesehen werden.

Zur Sicherung dieser Planungsziele ist die Änderung bzw. Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß §13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

STADT BURGHAUSEN

Florian Schneider
Erster Bürgermeister