ico-ortsrecht

Das sogenannte Ortsrecht ist das Recht einer Stadtverwaltung, spezifisch stadtrelevante Verordnungen zu erlassen. Darunter fällt etwa die Leinenpflicht für Hunde oder ein Böllerverbot vor Altenheimen.

Das Ortsrecht ist Teil der kommunalen Selbstverwaltung einer Stadt. Die Sammlung der jeweiligen Verordnungen einer Kommune wird Ortsrecht genannt.

Beim Ortsrecht orientiert sich die Verwaltung an der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern:  https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO/true.