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Freizeitheim Burghausen

 

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Bedingungen

 

FZH Front

Prinzipiell offen für alle

 

Rechtzeitige Terminabsprache (bei Raumnutzung)

 

Abschluss einer Nutzungsvereinbarung ( für Räume, Sportgeräte, Videokamera, etc. )

 

Privatparties (Mi, Do): nach Wunsch entweder als offene oder geschlossene Veranstaltung. Freitag und Samstag nach Absprache

 

Beachtung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes

 

Einhaltung der Hausordnung (wenig Lärm ums Haus, Gewaltfreiheit, kein mitgebrachter Alkohol)

 

Die vollständige Hausordnung findest du an der Info - Tafel im Treppenhaus des Freizeitheims.

 

 

Jugendrat

 

Jährlich gewählt sorgt der Jugendrat gemeinsam mit sonstigen Ehrenamtlichen und SozPäd für den ordnungsgemäßen Betrieb des FZH's. Er besteht aus mindestens 7, maximal 13 von der Vollversammlung gewählten gleichberechtigten Jugendlichen. Es können 3 Delegierte aus den verschiedenen Gruppen, die sich aktiv im Haus engagieren, mit Stimmrecht an der JR - Sitzung teilnehmen (je Gruppe maximal 1 Vertreter). Bei Jugendratsbeschlüssen müssen mindestens 50% anwesend sein, es gilt einfache Stimmengleichheit

 

Interessensvertretung der BesucherInnen gegenüber SozPäd und Stadt Burghausen
Repräsentation in der Öffentlichkeit
Stellungnahme bei Konfliktfällen
Anträge auf Verhängung, Rücknahme oder Verkürzung von Hausverboten
Im Bedarfsfall Hausverbotsverhängung bis zum Ende des täglichen Hausbetriebes
Rechenschaftsbericht gegenüber der Vollversammlung
Mitberatung bei Personalentscheidunge
Planung von Festen
Abrechnungsdurchführung

 

Die Jugendratssitzung findet in der Regel 14-tägig statt und sind öffentlich. Ausserdem öffnen Ehrenamtliche und JR unter bestimmten Bedingungen das Haus selbst.

 

Zur Zeit im Jugendrat:

 

Fohrmann Daniel
Fohrmann Dominik
Frank David
Hacker Carina
Haberl Sabrina
Hochwimmer Matthias
Kopp Dominic
Margreiter Michael
Hiermeier Tim

 

eMail: jr@fzh-burghausen.de

 

Etcetera

 

Das FZH ist eine anerkannte Einrichtung der Jugendhilfe. Somit ist es nach dem Jugendschutzgesetz Jugendlichen ab 14 Jahren mit dem Einverständnis eines Erziehungsberechtigten erlaubt, sich bis 24 Uhr im Freizeitheim aufzuhalten.

 

Dieses Einverständnis der Erziehungsberechtigten wird bei Anwesenheit im FZH vorausgesetzt.

 

 

Personal

 

Sabine Beck

Dipl.-Sozialpädagogin FH-Spielpädagogin

Dirk Hermes

Pädagogischer Mitarbeiter

Traudl Feilkas

Hausmeisterin, Putzgeist und gute Seele des Hauses

Ingrid Sparck

Putzgeist

 

 

Mitbestimmung

 

Das städtische Freizeitheim wird nach einem Mitbestimmungsmodell geführt, das sich wie folgt gestaltet:
Vollversammlung (wählt den Jugendrat)
Jugendrat (inhaltliche Zusammenarbeit mit den pädagogischen Mitarbeitern im FZH und der Jugendpflege)

 

 

Adresse/Öffnungszeiten

 

Städtisches Freizeitheim

Kapuzinergasse 227, 84489 Burghausen, Tel. 08677/5201

eMail: buero@fzh-burghausen.de

 

Öffnungszeiten:
Dienstag:

16 - 18 Uhr

Mittwoch: 16 - 19 Uhr
Donnerstag: 16 - 19 Uhr
Freitag: 16 - 20 Uhr
Samstag: 16 - 20 Uhr
Montag u. Sonntag: Geschlossen - Keiner da
Bei Konzerten und Discoveranstaltungen am Wochenende auch bis 24 Uhr

 

Termine nach Absprache

 

                • Wer etwas zu besprechen oder sonstiges mal loswerden will, kann sich gerne telefonisch informieren oder im Büro vorbeischauen.

 

Die Räume des FZH können nach Absprache auch privat genutzt werden. Wer seinen Geburtstag oder sonstiges öffentlich feiern will, kann mit Zustimmung des Jugendrats jederzeit eine Freitags- oder Samstags-Party anmelden.

Dabei gilt: wer zuerst kommt, malt zuerst!


 

 

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Anschrift:

Freizeitheim Burghausen

Kapuzinergasse 227

84489 Burghausen

Tel.: +49 (0) 86 77 - 5201

84489 Burghausen
Stadtplatz 112/114
Tel. +49 (0) 86 77 - 887 - 0
Fax: +49 (0) 86 77 - 887 - 222
rathaus©burghausen.de