Freizeitheim Burghausen
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Bedingungen
Prinzipiell offen für alle
Rechtzeitige Terminabsprache (bei Raumnutzung)
Abschluss einer Nutzungsvereinbarung ( für Räume, Sportgeräte, Videokamera, etc. )
Privatparties (Mi, Do): nach Wunsch entweder als offene oder geschlossene Veranstaltung. Freitag und Samstag nach Absprache
Beachtung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes
Einhaltung der Hausordnung (wenig Lärm ums Haus, Gewaltfreiheit, kein mitgebrachter Alkohol)
Die vollständige Hausordnung findest du an der Info - Tafel im Treppenhaus des Freizeitheims.
Jugendrat
Jährlich gewählt sorgt der Jugendrat gemeinsam mit sonstigen Ehrenamtlichen und SozPäd für den ordnungsgemäßen Betrieb des FZH's. Er besteht aus mindestens 7, maximal 13 von der Vollversammlung gewählten gleichberechtigten Jugendlichen. Es können 3 Delegierte aus den verschiedenen Gruppen, die sich aktiv im Haus engagieren, mit Stimmrecht an der JR - Sitzung teilnehmen (je Gruppe maximal 1 Vertreter). Bei Jugendratsbeschlüssen müssen mindestens 50% anwesend sein, es gilt einfache Stimmengleichheit
| Interessensvertretung der BesucherInnen gegenüber SozPäd und Stadt Burghausen |
| Repräsentation in der Öffentlichkeit |
| Stellungnahme bei Konfliktfällen |
| Anträge auf Verhängung, Rücknahme oder Verkürzung von Hausverboten |
| Im Bedarfsfall Hausverbotsverhängung bis zum Ende des täglichen Hausbetriebes |
| Rechenschaftsbericht gegenüber der Vollversammlung |
| Mitberatung bei Personalentscheidunge |
| Planung von Festen |
| Abrechnungsdurchführung |
Die Jugendratssitzung findet in der Regel 14-tägig statt und sind öffentlich. Ausserdem öffnen Ehrenamtliche und JR unter bestimmten Bedingungen das Haus selbst.
Zur Zeit im Jugendrat:
Fohrmann Daniel
Fohrmann Dominik
Frank David
Hacker Carina
Haberl Sabrina
Hochwimmer Matthias
Kopp Dominic
Margreiter Michael
Hiermeier Tim
eMail: jr@fzh-burghausen.de
Etcetera
Das FZH ist eine anerkannte Einrichtung der Jugendhilfe. Somit ist es nach dem Jugendschutzgesetz Jugendlichen ab 14 Jahren mit dem Einverständnis eines Erziehungsberechtigten erlaubt, sich bis 24 Uhr im Freizeitheim aufzuhalten.
Dieses Einverständnis der Erziehungsberechtigten wird bei Anwesenheit im FZH vorausgesetzt.
Personal
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Sabine Beck |
Dipl.-Sozialpädagogin FH-Spielpädagogin |
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Dirk Hermes |
Pädagogischer Mitarbeiter |
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Traudl Feilkas |
Hausmeisterin, Putzgeist und gute Seele des Hauses |
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Ingrid Sparck |
Putzgeist |
Mitbestimmung
| Das städtische Freizeitheim wird nach einem Mitbestimmungsmodell geführt, das sich wie folgt gestaltet: |
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| Vollversammlung (wählt den Jugendrat) |
| Jugendrat (inhaltliche Zusammenarbeit mit den pädagogischen Mitarbeitern im FZH und der Jugendpflege) |
Adresse/Öffnungszeiten
Städtisches Freizeitheim
Kapuzinergasse 227, 84489 Burghausen, Tel. 08677/5201
eMail: buero@fzh-burghausen.de
| Öffnungszeiten: | |
|---|---|
| Dienstag: |
16 - 18 Uhr |
| Mittwoch: | 16 - 19 Uhr |
| Donnerstag: | 16 - 19 Uhr |
| Freitag: | 16 - 20 Uhr |
| Samstag: | 16 - 20 Uhr |
| Montag u. Sonntag: | Geschlossen - Keiner da |
| Bei Konzerten und Discoveranstaltungen am Wochenende auch bis 24 Uhr | |
Termine nach Absprache
- Wer etwas zu besprechen oder sonstiges mal loswerden will, kann sich gerne telefonisch informieren oder im Büro vorbeischauen.
Die Räume des FZH können nach Absprache auch privat genutzt werden. Wer seinen Geburtstag oder sonstiges öffentlich feiern will, kann mit Zustimmung des Jugendrats jederzeit eine Freitags- oder Samstags-Party anmelden.
Dabei gilt: wer zuerst kommt, malt zuerst!










