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Gebührenordnung

 

Unterrichtsgebühren:

Dauer/min EUR/Monat EUR/Jahr
Elementarfächer
Musikalische Früherziehung 60 17 204
Musikalische Grundausbildung 60 17 204

Instrumentalunterricht/Sologesang

Gruppenunterricht
2 Schüler 45 44 528
3 Schüler 45 39 468
4 Schüler

45

33

396

5 und mehr Schüler 45 27 324
3 Schüler 60 46 552
4 Schüler 60 39 468
5 und mehr Schüler 60 30 360

Einzelunterricht

(nur in Verbindung mit einem Kernfach möglich)

30 EU + 45 Kern 54 648
45 EU + 45 Kern 67 804

Kernfächer/Ergänzungsfächer

Für Schüler, die den instrumentalen Einzelunterricht besuchen, ist die Teilnahme an den Kern- und Ergänzungsfächern kostenlos.

Siehe Kernfachangebot

Orffensemble, Kinderchor, Percussion, Harmonielehre, Stimmbildung u.a.)

45 10 120
Kammerchor, Orchester 120 gebührenfrei
Instrumentenleihgebühr 10 120
Zuschäge/Ermäßigungen:

Erwachsenenzuschlag:

Für Erwachsene Schüler, die nicht mehr in Ausbildung stehen

15 180
Gastschülerbeitrag:
Instrumentalschüler 20 240
(MFE/MAG) 5 60

Geschwister- und Mehrfachermäßigung:

Die Geschwisterermäßigung wird ohne Antrag, die Mehrfacherrmäßigung auf Antrag und in begründeten Fällen wie folgt gewährt:

Geschwisterermäßigung Mehrfachermäßigung
2. Fach 3. Fach
1. Kind 0 20 % 30 %
2. Kind 20 % 30 % 40 %
3. Kind 30 % 40 % 50 %

 

Als erstes Kind gilt als das Kind mit der höchsten Gesamtgebühr (einschließlich Mehrfächer). Als erstes Fach gilt (bei jedem Kind) das Fach mit der höchsten Gebühr.

 

Gebührenermäßigung bzw. -befreiung

In begründeten sozialen Härtefällen wird auf schriftlichen Antrag eine Gebührenermäßigung bzw. -befreiung erteilt.

Die Gebührensätze werden jährlich überprüft und gegebenenfalls den Erfordernissen angepast.

Die Gebührenordnung tritt am 1. September 2009 in Kraft.

 


 

 

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25.04.2012

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