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Leserbrief vom 09.05.2013
Barbara & Karl Roth, 84489 Burghausen

Donnerstag, 9. Mai, 14:00 Uhr, Vatertag, verkaufsoffener Feiertag.
Herrliches Wetter ließ besonders viele Besucher auf die Maiwiesn strömen, die Schausteller und Standlbetreiber hatten alle Hände voll zu tun, im „ Bierzelt“ war kaum noch ein freier Platz zu finden. Nur der Wiesnstadl stand einsam und abweisend da, denn er hatte – kaum zu glauben – geschlossen! Viele Besucher standen fassungslos davor, versuchten ungläubig die verschlossenen Türen zu öffnen und gingen dann kopfschüttelnd davon. Wer kann denn glauben, dass eine Gastwirtschaft auf der Maiwiesn zu so einer Zeit nicht aufgemacht wird. Der Umsatz am Mittag und Nachmittag interessiert den Wirt des Wiesnstadls überhaupt nicht, auch nicht die Bedürfnisse des Wiesnpublikums. Die Maiwiesn hat ja nun nur zwei „Gastronomiezelte“ und da kann man es sich leisten, eines tagsüber zu schließen? Wenn man keinen Alkohol trinken wollte, so sorgten die früheren Pächter wenigstens für Kaffee und Kuchen am Nachmittag. Auf einer Terrasse konnte man sich niederlassen und das vorüberflanierende Publikum anschauen. Der Platz des Wiesnstadls ist jetzt eigentlich für das Amüsement verschenkt. Wir wissen nicht, wann der Stadl aufmacht, es gibt keinen Hinweis auf den verschlossenen Türen. Schon im letzten Jahr sorgte der Wiesnstadl für Verwunderung, als das Lokal für einen kompletten Abend für eine Privatveranstaltung geschlossen war. Die Maiwies’n sollte aber doch eine für alle zugängliche öffentliche Veranstaltung sein. Unseres Erachtens sollte der Stadtrat bzw. Gewerbeverband das Konzept des Wiesnstadls in Zukunft noch mal überdenken. Es sollte auch wieder möglich sein, eine Brotzeit und einen Wein zu trinken, ohne gleich große Reservierungen vorzunehmen, wie es von der Stadlwirtin auch schon mal versprochen wurde.

Anmerkung der Stadt Burghausen:

Sehr geehrte Familie Roth,

Ihre Bemerkung bezüglich des Vatertags am 9. Mai 2013 und der Schließung des Wies´n Stadels kann ich in vielen Punkten nachvollziehen. Auch ich bin der Meinung, dass man hier überlegen muss inwieweit man nicht an diesem besonderen Tag, wo ja viele Familien zu unterschiedlichen Zeiten, beginnend ab 10 Uhr vormittags bis spät in den Abend hinein die Mai Wiese aufsuchen, hier auch der Wies´n Stadel eine interessante Alternative zum teilweise übervollen und sehr lauten Bierzelt darstellen würde.

Soweit ich mich erinnern kann, war früher auch der Wies´n Stadel zu einem früheren Zeitpunkt geöffnet, zumindest was den Außenbereich anbelangt.

Wir sind von Seiten der Stadt Burghausen nicht Veranstalter der Mai Wiese und haben hier auch nicht den Einblick und die Weisungskompetenz bezüglich der Öffnungszeiten, bzw. der entsprechenden Bedienungsmodalitäten. Ich verspreche Ihnen allerdings, dass ich mit dem Werbering als Veranstalter und auch mit den Betroffenen diese Situation für das nächste Jahr besprechen werde.

Mit besten Grüßen
STADT BURGHAUSEN

Hans Steindl
Erster Bürgermeister

Leserbrief vom 25.03.2013
Markus Pattaro, 84489 Burghausen

ich muss mich leider über ein altes Ärgernis beschweren, das "Hunde am Wöhrsee und Umgebung " heisst.
Es ist immer noch nicht gelungen,dass Hunde angeleint herumlaufen. Ich habe als Jogger auch kein Problem,dass Hunde auch frei rumlaufen,aber dann kontrolliert. Leider ist das Gegenteil der Fall und die Hundehalter sind oft aggressiver als ihrHund, wenn man sie anspricht darauf. Dieses Aergerniss gibt es seit Jahrzehnten und es hat sich nichts geändert. Ich warte auf den Tag,an dem mal etwas passiert und jemand zu schaden kommt durch einen aggressiven Hund. Ich habe darauf hingewiesen und hoffe es wird eingeschritten durch die Behörde. Es wäre schade , wenn es anders wäre,aber ich habe darauf hingewiesen und die Behörde weis Bescheid und ist auch in der Verantwortung. Gruss Markus Pattaro

Anmerkung der Stadt Burghausen:

Sehr geehrter Herr Pattaro,

ich gebe Ihnen völlig recht, dass es sich bei den frei am Wöhrsee laufenden Hunden – soweit sie unzureichend durch die Eigentümer gelenkt werden – um allgemeine Ärgernisse handelt. Aus rechtlicher Sicht ist der Gesetzgeber jedoch etwas über das Ziel hinausgeschossen: Die Leinenpflicht gilt für sog. „große Hunde“, d.h. ab einer Schulterhöhe von 50 cm. Nachdem ich – genau wie Sie – als Jogger am Wöhrsee unterwegs bin wissen wir beide, was das bedeutet. Wobei ich eine Lanze für die meisten Hundebesitzer brechen muss. 9 von 10 Hundebesitzern gehen vernünftig mit ihren Tieren um. Bei den anderen sitzt das Problem am anderen Ende der Leine – und das bekommen Sie auch mit keinem Leinenzwang und noch so vielen Kontrollen in den Griff.

Mit besten Grüßen

Stadt Burghausen
Ordnungsamt
Im Auftrag

Martin Hinterwinkler

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