Quick-Link
11.03.2010 - Bekanntmachung
I. BEKANNTMACHUNG
Haushaltssatzung
der Stadt Burghausen und der kommunalen Stiftungen
für das Haushaltsjahr 2010
1. Der Stadtrat der Stadt Burghausen hat am 10. Februar 2010 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2010 in Kraft.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Burghausen und der von ihr verwalteten zwei Stiftungen liegt im Rathaus Burghausen, 1. Stock, Finanzverwaltung, während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme (Art. 65 Abs. 3 i.V. mit Art. 26 Abs. 2 der Gemein¬deordnung für den Freistaat Bayern und § 4 Abs. 2 BekV) öffentlich auf.
Dienststunden:
Montag bis Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr,
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr.
2. Das Landratsamt hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 1. März 2010, Nr. 31-941.1, festgestellt, dass die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 keine nach Art. 67 Abs. 4 und Art. 71 Abs. 2 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.







