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04.02.2010 - Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33f für den Bereich Burgkirchener Straße (nordwestlich), Schellingstraße (südöstlich), Flst.-Nrn. 2174/17, 2174/14-T;
- Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 33b
Durchführung der Abklärung gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 5 BauGB, ob sich Anhaltspunkte für die Beeinträchtigungen der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter nach Bundesnaturschutzgesetz ergeben.
I. Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Burghausen hat in seiner Sitzung vom 13.01.2010 die Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 33b sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33f für o.g. Bereich beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Auf die frühzeitige Bürger- (§ 3 Abs. 1 BauGB) und Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) wird ebenfalls verzichtet.
Der Aufstellungsbeschluss, das von der Bauverwaltung erarbeitete Bebauungsplankonzept vom 13.01.2010, die Begründung sowie die weiteren Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und wesentlichen Auswirkungen unterrichten kann, werden zur Einsicht vom
05. Februar 2010 mit 26. Februar 2010
in der Bauverwaltung, Rathaus, Stadtplatz 112, 3. Stock, Zimmer 301, bereit gehalten.
Dienststunden:
Montag bis Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr,
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr.
Äußerungen können in dieser Frist von jedem Bürger (wobei Bürger im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB jedermann ist), über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zu der Planung äußern. Die voraussichtlichen Auswirkungen und Grundzüge des Bebauungsplankonzeptes können dabei erläutert werden.







