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28.01.2010 - Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 21.12.2006;
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Ergänzung und Änderung des Flächennutzungsplanes Burghausen mit integriertem Landschaftsplan für den Bereich "KV-Terminal mit Infrastruktur", westlich und östlich der
B 20, westlich der bestehenden Gleisanlagen - Flst.Nrn. 29/0, 27/0, 26/0, 23/0, 21/4, Gemarkung Holzfelder Forst und Flst.Nrn. 2526/0, 2561/1, 2529/0, 2524/2, 2530/0, 2348/4, 2525/0, 2521/0, Gemarkung Burghausen
I. Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Burghausen hat in seiner Sitzung vom 13.01.2010 die Ergänzung und Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burghausen mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 13.01.2010 mit Begründung und Umweltbericht für den o.g. Bereich gebilligt.
Der Flächennutzungsplanentwurf in der Fassung vom 13.01.2010 mit Begründung und Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
9. Februar 2010 mit 12. März 2010
in der Bauverwaltung, Rathaus, Stadtplatz 112, 3. Stock, Zimmer 301, öffentlich ausgelegt.
Dienststunden:
Montag bis Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr,
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden können und nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.







