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25.01.2010 - Mikrozensus 2010 im Januar gestartet
Interviewer bitten um Auskunft
Auch im Jahr 2010 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus,
eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt.
Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung
werden dabei im Laufe des Jahres annähernd 60 000 Haushalte in Bayern von
besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer
wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zur Wohnsituation befragt.
Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz
Auskunftspflicht.
Im Jahr 2010 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus,
eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt.
Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und
soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt. Der Mikrozensus
2010 enthält zudem noch Fragen zur Wohnsituation. Neben der Wohnfläche und
dem Baualter der Wohnung werden unter anderem die Heizungsart und die Höhe der bezahlten
Miete sowie die Nebenkosten erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen
Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und
deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, finden die
Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach
bei knapp 60 000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt
für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1 000 Haushalte zu befragen.
Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen
Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen.
Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen
zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an
der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus
eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für vier aufeinander folgende Jahre.
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend
gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den
Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren,
sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview
teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per
Post an das Landesamt einzusenden.
Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bittet alle Haushalte, die im
Laufe des Jahres 2010 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der
Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.







