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20.01.2009 - Bundestagswahl am 27.09.2009

Thema: Aktuelle Themen

 

BEKANNTMACHUNG

 

 

über die Weitergabe von Einwohnerdaten im Zusammenhang mit der Bundestagswahl am 27.09.2009

 

 

Im Zusammenhang mit der Bundestagswahl am Sonntag, 27. September 2009  darf die Meldebehörde gemäß Art. 32 Abs. 1 des Meldegesetzes den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen auf Anfrage Auskunft aus dem Melderegister über die Vor- und Familiennamen, die akademischen Grade sowie die Anschriften von Wahlberechtigten zum Zwecke der Wahlwerbung übermitteln, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft).

 

Dies gilt nicht, wenn der oder die Betroffene dieser Datenweitergabe widerspricht oder eine anderweitige Auskunftssperre besteht. Der Widerspruch bedarf keiner Begründung und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.

 

Alle Wahlberechtigten, welche keine Weitergabe der genannten Daten an Parteien und Wählergruppen wünschen und die bisher noch nicht der Datenweitergabe widersprochen haben, können dies dem Melde- und Gewerbeamt, Stadtplatz 112, 84489 Burghausen  schriftlich mitteilen. Beim Melde- und Gewerbeamt (Gebäude Stadtplatz 110) liegen entsprechende Formulare auf. Gleichfalls erhalten Sie diese auf der Website der Stadt Burghausen unter „Virtuelles Rathaus – Formulare - Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre“. Eine Beantragung der Übermittlungssperre ist auch über die Homepage der Stadt Burghausen unter „Virtuelles Rathaus – EWO-Portal“ online möglich. Es genügt jedoch auch eine formlose, unterschriebene schriftliche Erklärung. Wenn der Datenweitergabe nicht widersprochen wurde, dürfen die Daten frühestens ab 27.03.2009 weitergegeben werden.

 

Bereits bestehende Übermittlungssperren werden berücksichtigt und müssen nicht erneuert werden.

 

Burghausen, 19.01.2009

 

Stadt Burghausen

 

 

Hans Steindl

Erster Bürgermeister

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