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10.01.2013 - Bekanntmachung über die Weitergabe von Einwohnerdaten

Thema: Aktuelle Themen

Bekanntmachung über die Weitergabe von Einwohnerdaten im Zusammenhang mit den Landtags- und Bezirkswahlen sowie der Bundestagswahl im Herbst 2013

 

Im Zusammenhang mit den genannten Wahlen darf die Meldebehörde gemäß Art. 32 Abs. 1 des Meldegesetzes den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen auf Anfrage Auskunft aus dem Melderegister über die Vor- und Familiennamen, die akademischen Grade sowie die Anschriften von Wahlberechtigten zum Zwecke der Wahlwerbung übermitteln, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft).

 

Dies gilt nicht, wenn der oder die Betroffene dieser Datenweitergabe widerspricht oder eine anderweitige Auskunftssperre besteht. Der Widerspruch bedarf keiner Begründung und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.

 

Alle Wahlberechtigten, welche keine Weitergabe der genannten Daten an Parteien und Wählergruppen wünschen und die bisher noch nicht der Datenweitergabe widersprochen haben, können dies dem Melde- und Gewerbeamt, Stadtplatz 112, 84489 Burghausen  schriftlich mitteilen. Beim Melde- und Gewerbeamt (Gebäude Stadtplatz 110) liegen entsprechende Formulare auf. Gleichfalls erhalten Sie diese auf der Website der Stadt Burghausen unter "Virtuelles Rathaus – Formulare - Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre". Eine Beantragung der Übermittlungssperre ist auch über die Homepage der Stadt Burghausen unter "Virtuelles Rathaus – EWO-Portal" online möglich. Es genügt jedoch auch eine formlose, unterschriebene schriftliche Erklärung. Wenn der Datenweitergabe nicht widersprochen wurde, dürfen die Daten frühestens ab März 2013 weitergegeben werden.

 

Bereits bestehende Übermittlungssperren werden berücksichtigt und müssen nicht erneuert werden.

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