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08.10.2012 - Bekanntmachung - Datenübermittlung Freiwilliger Wehrdienst

Thema: Aktuelle Themen

Zum 01. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten.
Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:

 

Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.

 

Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden.

 

Alle betroffenen Einwohner, die keine Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung wünschen, können dies dem Melde- und Gewerbeamt, Stadtplatz 112, 84489 Burghausen schriftlich mitteilen. Beim Melde- und Gewerbeamt (Gebäude Stadtplatz 110) liegen entsprechende Formulare auf.
Gleichfalls erhalten Sie diese auf der Website der Stadt Burghausen unter "Virtuelles Rathaus – Formulare – Melde- und Gewerbeamt/Online-Formulare - Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre an das Bundesamt für Wehrverwaltung". Es genügt jedoch auch eine formlose, unterschriebene schriftliche Erklärung.

 

Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die genannten Daten der betroffenen Personen zum 31. März 2013 übermittelt.

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