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17.02.2012 - Bekanntmachung

Thema: Aktuelle Themen

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 30.07.2011;
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 93 für den Bereich "Photovoltaikanlage Hieringer Feld",
Bahnlinie Tüssling-Burghausen (südlich), Lindach (westlich);

 

I. Bekanntmachung

 

Der Stadtrat der Stadt Burghausen hat in seiner Sitzung vom 15.02.2012 den Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 93 für o.g. Bereich in der Fassung vom 15.02.2012 mit den in der Planzeichnung enthaltenen Festsetzungen, den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom 15.02.2012 gebilligt.

 

Es sind umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen (insbesondere spezielle artenschutzrechtliche Prüfung), Boden, Wasser, Luft/Klima und zur naturschutzrechtlichen Bewertung sowie Aussagen zu Baudenkmälern und Geologischen Grundlagen verfügbar. Technische Regelwerke, insofern in den Festsetzungen aufgeführt, liegen den Unterlagen bei.

 

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 93 in der Fassung vom 15.02.2012 mit Begründung, dem dazugehörigen Umweltbericht mit saP, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom


24. Februar 2012 mit 26. März 2012


in der Bauverwaltung, Rathaus, Stadtplatz 112, 3. Stock, Zimmer 305, öffentlich ausgelegt.

 

Dienststunden:

Montag bis Mittwoch  08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag                   08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr,
Freitag                            08.00 - 12.00 Uhr
.

 

Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden aber hätten geltend gemacht werden können.

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