Formulare
Hier können Sie bequem sämtliche Formulare der Stadt Burghausen selbst ausfüllen und anschliessend ausdrucken. So können Sie in Ruhe alles durchlesen, vermeiden handschriftliche Fehler und verkürzen mögliche Wartezeiten in Ämtern. Sie brauchen nur noch Ihre Original-Unterschrift darunterzusetzen und gehen dann damit ins entsprechende Amt.
Ausführliche Erläuterungen sind zusätzlich bei jedem Formular aufzurufen; sollten Sie dennoch Fragen haben, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des jeweiligen Amtes selbstverständlich gerne für Sie Ansprechpartner.
HINWEIS:
Alle mit
gekennzeichneten Formulare können Sie ab sofort direkt per Knopfdruck "online" an unsere Behörden senden. Dies erspart Ihnen einen Behördengang oder das Porto für die Briefmarken. Wir würden uns sehr über eine rege Nutzung der Online-Formulare freuen.
Zum Betrachten und Ausfüllen der Formulare benötigen Sie den Adobe-Reader
Ihre Stadtverwaltung Burghausen
Formulare der Stadt Burghausen - Melde- und Gewerbeamt | |
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Allgemeines zu An-, Ab- und Ummeldungen bei Wohnsitzänderungen Zuständig für die Entgegennahme von Meldungen ist die Stadt Burghausen, Melde- und Gewerbeamt, Stadtplatz 110, 84489 Burghausen. Für Rückfragen ist das Melde- und Gewerbeamt unter den Telefonnummern 887-160 bis 164 erreichbar. Aus rechtlichen Gründen ist auf allen Meldeformularen (noch) die eigenhändige Unterschrift erforderlich. Eine Versendung von Meldungen als eMail ist derzeit nicht möglich! | |
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Abmeldung bei der Meldebehörde Erläuterung dazu Wer aus einer Wohnung auszieht, muss sich nur abmelden, wenn der Wegzug in eine bereits bestehende Haupt- oder Nebenwohnung oder ins Ausland erfolgt. Wenn ein neuer Wohnsitz in Deutschland begründet wird, ist keine Abmeldung erforderlich. Die Anmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde ist jedoch innerhalb von 7 Tagen vorzunehmen. |
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Anmeldung bei der Meldebehörde Ermächtigung zur Datenanforderung Wer eine Wohnung neu bezieht, muss sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Bei mehreren Wohnungen ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung (bei Verheirateten die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie). Bitte füllen Sie das entsprechende Formular aus (bei mehreren Wohnungen auch das vorgesehene Beiblatt) und unterschreiben Sie alle Ausdrucke, auch die Ermächtigung zur Datenanforderung. Bei der Erstanmeldung in Burghausen ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen vorgesehen. Bitte bringen Sie dazu die ausgefüllten und unterschriebenen Ausdrucke (alle Ausdrucke) sowie Ihren Personalausweis und/oder Reisepass mit. |
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Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen
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Ummeldung bei der Meldebehörde Erläuterung dazu Wenn Sie innerhalb von Burghausen Ihren Wohnsitz ändern, müssen Sie eine "Ummeldung" vornehmen. Füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und unterschreiben Sie die Ausdrucke. Sie können uns die unterschriebenen (beiden) Ausdrucke dann zusenden oder im Melde- und Gewerbeamt abgeben. Bringen Sie dazu bitte den Personalausweis zur Änderung der Wohnadresse mit. Sollten Sie die Ummeldung per Post senden, müssten Sie bei Gelegenheit den Personalausweis zur Umschreibung im Melde- und Gewerbeamt vorlegen. |
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Bei der ersten Anmeldung eines Gewerbes in Burghausen muss die Identität des Anzeigenden und auch die Richtigkeit der "Angaben zum Betriebsinhaber" an Hand von Reisepass oder Personalausweis geprüft werden. Das persönliche Erscheinen am Melde- und Gewerbeamt ist daher bei der erstmaligen Anmeldung eines Gewerbes in Burghausen erforderlich. Bitte bringen Sie dazu Ihren Reisepass oder Personalausweis mit. Sie erhalten dann die Anmeldebestätigung gleich ausgehändigt. Anzeigepflichtig ist die Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle, sowie die Übernahme eines bestehenden Betriebes durch einen anderen Gewerbebetreibenden. Wichtig bei der Erstanmeldung ist die genaue Bezeichnung der angemeldeten Tätigkeit.
Die Gebühr beträgt 18,00 €, diese kann bar, mit Scheck oder per Lastschriftermächtigung (bitte Bankverbindung angeben) beglichen werden. Ansonsten müssen wir die Gebühr per Nachnahme (zzgl. Nachnahmegebühr) erheben. |
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Sie können die ausgefüllt und unterschriebene Gewerbeummeldung an das Melde- und Gewerbeamt schicken oder dort angeben. Eine Ummeldung ist notwendig, wenn der Gewerbebetrieb innerhalb Burghausens verlegt wird oder sich die Art oder der Umfang des Gewerbes ändert.
Die Gebühr beträgt 18,00 €, diese kann bar, mit Scheck oder per Lastschriftermächtigung (bitte Bankverbindung angeben) beglichen werden. Ansonsten müssen wir die Gebühr per Nachnahme (zzgl. Nachnahmegebühr) erheben. |
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Die ausgefüllte und unterschriebene Gewerbeabmeldung können Sie an uns senden oder im Melde- und Gewerbeamt abgeben. Eine Abmeldung ist bei einer vollständigen Aufgabe oder Verlegung des Betriebes in eine andere Gemeinde erforderlich.
Die Gebühr beträgt 18,00 €, diese kann bar, mit Scheck oder per Lastschriftermächtigung (bitte Bankverbindung angeben) beglichen werden. Ansonsten müssen wir die Gebühr per Nachnahme (zzgl. Nachnahmegebühr) erheben. |
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Beiblatt Gewerbe-An-/Ab-/Ummeldung Hinweis: Nur auszufüllen bei juristischen Personen. |
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Antrag auf Verlängerung eines Kinderreisepasses
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Einverständniserklärung zur Ausstellung eines Personaldokuments für Kinder Personalausweise/Reisepässe Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses wird im Melde- und Gewerbeamt direkt mit den notwendigen Daten ausgedruckt und an die Bundesdruckerei, die den Ausweis oder Pass erstellt, weitergeleitet. Das Ausfüllen eines gesonderten Antrages ist nicht erforderlich. Sie müssen jedoch zur Unterschriftsleistung persönlich beim Melde- und Gewerbeamt erscheinen. Bitte bringen Sie zur Antragstellung Ihren alten Personalausweises bzw. Reisepass und ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild mit. Für einen Reisepass mit zehnjähriger Gültigkeit (ab 24 Jahren) wird eine Gebühr von 59,- EURO erhoben; für einen Reisepass mit sechsjähriger Gültigkeit (unter 24 Jahren) 37,50 EURO. Für einen Personalausweis mit zehnjähriger Gültigkeit (ab 24 Jahren) wird eine Gebühr von 28,80 EURO erhoben; für einen Personalausweis mit sechsjähriger Gültigkeit (unter 24 Jahren) 22,80 EURO. Derzeit dauert die Fertigstellung eines Personalausweises oder Reisepasses etwa 4 bis 5 Wochen. Sollten Sie dringend einen Reisepass oder einen Personalausweis benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Melde- und Gewerbeamt, das Ihnen bei Bedarf auch kurzfristig vorläufige Ausweisdokumente ausstellen kann. |
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Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
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Formulare der Stadt Burghausen - Ordnungsamt | |
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Antrag nach §12 GastG (Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs)
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Antrag auf Erteilung eines Anwohner-Parkausweises Hinweis: Derzeit nur für Anwohnerparkzone Spitalvorstadt möglich! (Spitalgasse, Mittergasse, Kapuzinergasse) |
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Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach §45 StVO (= für Baufirmen, z. B. Kran), Antrag, Maßstabsskizze |
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Anlage zur allgemeinen Erlaubnis für öffentliche Lotterien und |
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Antrag einer Sondernutzungserlaubnis für den Stadtsaalvorplatz / Vorplatz der Maria-Ward Realschule |
Formulare der Stadt Burghausen - Finanz- und Steuerverwaltung | |
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Gesuch für die Gewährung eines Stipendiums aus der Kanzelmüller-Seminar-Fonds-Stiftung gem. Stadtratsbeschluss vom 08.06.2011 ausgesetzt bis Ende Mai 2014 |
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Ausbildungsförderung durch die Stadt Burghausen |
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Richtlinien Ausbildungsförderung durch die Stadt Burghausen |
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Einkommensgrenzen für die Ausbildungsförderung durch die Stadt Burghausen |
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Antrag auf Übernahme von 100% der normalen Kindergarten/Hortgebühr Antrag erfolgt durch den Kindergarten! |
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Kindergartenzuschuss ab dem 2. Kind in Kindertageseinrichtungen |
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Antrag auf Übernahme von Mittagsverpflegung und -betreuung
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Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschrift |
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Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer
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Abmeldung eines Hundes zur Hundesteuer
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Förderprogramm Wohnen und Bauen Die bereitgestellten Mittel sind erschöpft, das Förderprogramm wurde eingestellt.
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Formulare der Stadt Burghausen - Standesamt | |
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Beantragung einer Geburtsurkunde |
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Beantragung einer Eheurkunde |
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Beantragung einer Sterbeurkunde |
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Beantragung einer Lebenspartnerschafsurkunde |
Formulare der Stadt Burghausen - Umweltamt | |
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Antrag auf Gewährung von Fördermitteln nach dem Burghauser Förderprogramm zur Durchführung von Schallschutzmaßnahmen |
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Richtlinien zur Durchführung des Burghauser Schallschutzförderprogramms |
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Antrag auf Förderung einer Solarkollektoranlage |
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Richtlinien zur Förderung von Solarkollektoren |
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Antrag auf Gewährung von Fördermitteln nach dem Burghauser Förderprogramm zur Verbesserung der Wärmedämmung an bestehenden Gebäuden |
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Richtlinien zur Durchführung des Burghauser Förderprogrammes zur Verbesserung der Wärmedämmung an bestehenden Gebäuden |
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Antrag auf Gewährung von Fördermitteln nach dem Burghauser Förderprogramm zur CO2-Einsparung |
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Richtlinien zur Durchführung des Burghauser Förderprogrammes zur CO2-Einsparung |
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Antrag auf Gewährung von Fördermitteln nach dem Burghauser Förderprogramm zur Errichtung einer Photovoltaikanlage |
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Richtlinien zur Durchführung des Burghauser Förderprogrammes zur Errichtung einer Photovoltaikanlage |
Formulare der Stadt Burghausen - Stadtwerke | |
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Restmüll / Papiertonne / Gelber Sack |
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Anträge Wasserwerk Burghausen |
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Anträge Kanalwerk Burghausen |
Formulare der Stadt Burghausen - Tourismus | |
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Anfragen/Bestellungen zu Prospekten, Büchern, Souvenirs/Accessoires, Textilien, Bildern, Spielen |
Formulare der Stadt Burghausen - Bauamt | |
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Bauantrag (Anlage 1) Erläuterung zum Bauantragsformular
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Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs gemäß Anlage 2 der BauVorlV (Anlage 1a) Erläuterung zum Kriterienkatalog |
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Baubeschreibung (Anlage 2) |
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Beseitigungsanzeige (Anlage 4) Erläuterung zum Formular Beseitigungsanzeige
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Antrag auf isolierte Befreiung/Abweichung |
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Abstandsflächenübernahme (Anlage 5) |
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Verantwortlicher für die Bauausführung (Anlage 6) Erläuterung zum Formular Verantwortlicher für die Bauausführung |
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Baubeginnsanzeige (Anlage 7) Erläuterung zum Formular Baubeginnsanzeige
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Anzeige der Nutzungsaufnahme (Anlage 8) |
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Bescheinigung Standsicherheit I (Anlage 9)
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Bescheinigung Standsicherheit II (Anlage 10) |
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Bescheinigung Brandschutz I (Anlage 11) |
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Bescheinigung Brandschutz II (Anlage 12) |
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Bescheinigung Brandschutz III (Anlage 13) |
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Bescheinigung Grundfläche und Höhenlage (Anlage 14) |
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Bescheinigung Baugrund und dessen Tragfähigkeit (Anlage 15) |
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Bescheinigung sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen (Anlage 16) |
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Erhebungsbogen für Baugenehmigung (neu ab Januar 2012)
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Erhebungsbogen für Bauabgang (neu ab Januar 2012) |
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Bauplanmappen grün und rot (erhältlich in Fachbuchhandlungen) oder ähnliches in gleicher Farbgestaltung (z.B. Schnellhefter) bei Verwendung von Schnellheftern o.ä. bitte nachfolgendes Formular beilegen Lageplan M 1:1000 (erhältlich aus dem Katasterkartenwerk des Vermessungsamtes Mühldorf) Bauzeichnungen 2-fach Maßstab 1:100 Grundrisse, Ansichten, Schnitte Lageplan und Bauzeichnungen sind zu unterschreiben vom Bauherrn und dem Entwurfsverfasser Die Pläne sind auch den Nachbarn zur Zustimmung vorzulegen
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Abgeschlossenheitsbescheinigung |
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Bestandserklärung |
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Angaben zur gewerblichen Tätigkeit
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