Hundesteuer
| Die Hundesteuer beträgt: | |
|---|---|
| 35 Euro | für jeden ersten Hund |
| 70 Euro | für jeden weiteren Hund |
| 400 Euro | für Hunde, die in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit aufgeführt sind |
Steuerpflichtig ist jeder über 4 Monate alte Hund
Für Hunde, die erst 4 Monate alt werden, wird die Steuer mit dem Erreichen dieser Altersgrenze zur Zahlung fällig.
Erfolgt die Anmeldung und Einzahlung nicht rechtzeitig, müssten die gesetzlichen Bestimmungen in Anwendung gebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch eine Anmeldung über das Internet möglich ist.
Ebenfalls wird darauf hingewiesen, daß die Hundebesitzer für die Beseitigung des Hundeschmutzes auf öffentlichen Verkehrsflächen selbst zuständig sind.










