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Hundesteuer

 

Die Hundesteuer beträgt:
35 Euro für jeden ersten Hund
70 Euro für jeden weiteren Hund
400 Euro für Hunde, die in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit aufgeführt sind

 

 

Steuerpflichtig ist jeder über 4 Monate alte Hund

 

Für Hunde, die erst 4 Monate alt werden, wird die Steuer mit dem Erreichen dieser Altersgrenze zur Zahlung fällig.

 

Erfolgt die Anmeldung und Einzahlung nicht rechtzeitig, müssten die gesetzlichen Bestimmungen in Anwendung gebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch eine Anmeldung über das Internet möglich ist.

 

Ebenfalls wird darauf hingewiesen, daß die Hundebesitzer für die Beseitigung des Hundeschmutzes auf öffentlichen Verkehrsflächen selbst zuständig sind.


 

 

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